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GIGABITFÖRDERUNG

Förderung im Überblick

 

Die Gigabitförderung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung unterstützt Gebietskörperschaften wie Kommunen, Landkreise, Zweckverbände oder Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft beim Ausbau von Glasfasernetzen in Gebieten, die bislang unzureichend mit gigabitfähigen Anschlüssen versorgt sind. So sollen digitale Teilhabe gestärkt und gleichwertige Lebensverhältnisse geschaffen werden – in Städten wie im ländlichen Raum.

Ein zentrales Prinzip der Gigabitförderung ist der Open Access Zugang, der sicherstellt, dass die geförderte Infrastruktur von mehreren Dienstanbietern genutzt werden kann. Dies fördert einen fairen Wettbewerb und ermöglicht es, dass Dritte ihre eigenen Dienste über das geförderte Netz anbieten können.

€ Fördervolumen

Ausbauprojekte

%

Kommunen in Förderung

verlegte Glasfaserkilometer

Was ist förderfähig?

Förderfähig sind Gebiete, in denen es noch kein Netz gibt, das zuverlässig mindestens 300 Mbit/s im Download und mindestens 150 Mbit/s im Upload bereitstellt und kein privates Unternehmen plant, das Gebiet in den nächsten drei Jahren eigenständig zu erschließen. Auch sogenannte sozioökonomische Schwerpunkte sind ausdrücklich förderfähig. Dazu zählen private und öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäuser und Gewerbestandorte, die für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung besonders wichtig sind.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Beratungsleistungen und der eigentliche Glasfaserausbau.

Beratungsunternehmen unterstützen Gebietskörperschaften fachlich und strategisch – von der Antragstellung über den Branchendialog und das Markterkundungsverfahren bis zur Projektumsetzung und Abschluss. Auch technische, wirtschaftliche und konzeptionelle Fragen, etwa zur Netzstruktur oder Mitnutzung bestehender Infrastrukturen, gehören dazu. Die Förderquote beträgt bis zu 100 Prozent.

Für die Förderung des Glasfaserausbaus gibt es zwei Hauptmodelle. Je nach Projektkonzeption wird das Wirtschaftlichkeitslücken- oder das Betreibermodell angewendet. Im Wirtschaftlichkeitslückenmodell wird die Differenz zwischen Kosten und erwarteten Einnahmen eines privatwirtschaftlichen Ausbaus gefördert. Beim Betreibermodell errichtet die Kommune die passive Infrastruktur und verpachtet sie. Gefördert wird hier der Investitionsanteil abzüglich der abgezinsten Pachteinnahmen. Für den Ausbau von Glasfaserinfrastruktur können Gebietskörperschaften eine Förderquote von 50 % bis 70 % der Kosten erhalten.

Wer kann Förderanträge stellen?

Die Gigabitförderung können Gebietskörperschaften wie Kommunen, Landkreise, Zweckverbände oder Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft beantragen. Während des gesamten Förderverfahrens werden sie von einem beliehenen Projektträger (aconium GmbH), begleitet, der dabei die Aufgaben einer Bewilligungs- und Prüfbehörde übernimmt.

In 7 Schritten zum geförderten Glasfaserausbau

1. Vorbereitung

Vor der Antragstellung müssen Gebietskörperschaften im sogenannten Branchendialog mit den vor Ort tätigen Telekommunikationsunternehmen sprechen und ein Markterkundungsverfahren von mindestens 30 Tagen durchzuführen. Hier melden die Telekommunikationsunternehmen ihre Ausbaupläne und legen einen validen Meilensteinplan vor.

2. Antragstellung

Die Gebietskörperschaft kann nun ihren Förderantrag stellen. Die Antragstellung erfolgt über eine Onlineplattform, die Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess führt.

3. Prüfung und vorläufige Bescheidung

Der Projektträger prüft den Förderantrag und anschließend erhält die Gebietskörperschaft einen Zuwendungsbescheid über die vorläufige Förderhöhe.

4. Auswahlverfahren

Die Gebietskörperschaft schreibt den Ausbau des geförderten Glasfasernetzes aus.

5. Zuschlag und endgültige Bescheidung

Sobald ein ausbauendes Unternehmen den Zuschlag erhalten hat, prüft der Projektträger die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen und anschließend erhält die Gebietskörperschaft den Zuwendungsbescheid über die abschließende Förderhöhe mit dem im Auswahlverfahren ermittelten Marktpreis.

6. Bauphase und Auszahlung

Der Glasfaserausbau in der Gebietskörperschaft beginnt. Die Fördermittel werden nach Baufortschritt ausgezahlt.

7. Verwendungsnachweis und Schlussrate

Der Projektträger prüft die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel. Die Auszahlung der Schlussrate erfolgt nach erfolgreicher Prüfung.

Finanziert wird die Förderung aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ des Bundes. Ergänzend übernehmen die Länder die Ko-Finanzierung. Mehr Informationen finden Sie in der nachstehenden Grafik.

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