GIGABITFÖRDERUNG
Förderung im Überblick
Die Gigabitförderung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung unterstützt Gebietskörperschaften wie Kommunen, Landkreise, Zweckverbände oder Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft beim Ausbau von Glasfasernetzen in Gebieten, die bislang unzureichend mit gigabitfähigen Anschlüssen versorgt sind. So sollen digitale Teilhabe gestärkt und gleichwertige Lebensverhältnisse geschaffen werden – in Städten wie im ländlichen Raum.
Ein zentrales Prinzip der Gigabitförderung ist der Open Access Zugang, der sicherstellt, dass die geförderte Infrastruktur von mehreren Dienstanbietern genutzt werden kann. Dies fördert einen fairen Wettbewerb und ermöglicht es, dass Dritte ihre eigenen Dienste über das geförderte Netz anbieten können.
€ Fördervolumen
Ausbauprojekte
%
Kommunen in Förderung
verlegte Glasfaserkilometer
Was ist förderfähig?
Förderfähig sind Gebiete, in denen es noch kein Netz gibt, das zuverlässig mindestens 300 Mbit/s im Download und mindestens 150 Mbit/s im Upload bereitstellt und kein privates Unternehmen plant, das Gebiet in den nächsten drei Jahren eigenständig zu erschließen. Auch sogenannte sozioökonomische Schwerpunkte sind ausdrücklich förderfähig. Dazu zählen private und öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäuser und Gewerbestandorte, die für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung besonders wichtig sind.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Beratungsleistungen und der eigentliche Glasfaserausbau.
Beratungsunternehmen unterstützen Gebietskörperschaften fachlich und strategisch – von der Antragstellung über den Branchendialog und das Markterkundungsverfahren bis zur Projektumsetzung und Abschluss. Auch technische, wirtschaftliche und konzeptionelle Fragen, etwa zur Netzstruktur oder Mitnutzung bestehender Infrastrukturen, gehören dazu. Die Förderquote beträgt bis zu 100 Prozent.
Für die Förderung des Glasfaserausbaus gibt es zwei Hauptmodelle. Je nach Projektkonzeption wird das Wirtschaftlichkeitslücken- oder das Betreibermodell angewendet. Im Wirtschaftlichkeitslückenmodell wird die Differenz zwischen Kosten und erwarteten Einnahmen eines privatwirtschaftlichen Ausbaus gefördert. Beim Betreibermodell errichtet die Kommune die passive Infrastruktur und verpachtet sie. Gefördert wird hier der Investitionsanteil abzüglich der abgezinsten Pachteinnahmen. Für den Ausbau von Glasfaserinfrastruktur können Gebietskörperschaften eine Förderquote von 50 % bis 70 % der Kosten erhalten.
Wer kann Förderanträge stellen?
Die Gigabitförderung können Gebietskörperschaften wie Kommunen, Landkreise, Zweckverbände oder Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft beantragen. Während des gesamten Förderverfahrens werden sie von einem beliehenen Projektträger (aconium GmbH), begleitet, der dabei die Aufgaben einer Bewilligungs- und Prüfbehörde übernimmt.
In 7 Schritten zum geförderten Glasfaserausbau
Finanziert wird die Förderung aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ des Bundes. Ergänzend übernehmen die Länder die Ko-Finanzierung. Mehr Informationen finden Sie in der nachstehenden Grafik.



